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Weg mit dem illegalen Gitterzaun bei der Neuengass-Unterführung!

Letzte Neuigkeit von der Groteske: das eingemauerte Drahtgeflecht wurde am 14. September durch einen mobilen Gitterzaun ersetzt ...

Drahtgitter an der Neuengass-Unterführung wird entfernt!

Das Drahtgeflecht am Zugang zur Neuengassunterführung wird bis am 15. September 2009 entfernt. Dies teilt der Gemeinderat heute in einer Medienmitteilung* mit. Bis zur Erteilung der Baubewilligung für eine definitive Lösung werde der Zugang durch ein neues Geländer gesichert. Geplant sei, den Eingang zur Neuengassunterführung ähnlich zu gestalten wie jenen zur Christoffelunterführung.

Der Gemeinderat begründet den Entscheid damit, dass die heutige Lösung „ästhetisch nicht befriedige“. Die GPB-DA gratuliert dem Gemeinderat zu dieser späten Erkenntnis. Der eigentliche Grund des Handelns liegt allerdings in der erfolgreichen Einsprache der GPB-DA gegen den zur Vertreibung von Minderheiten illegal errichteten Gitterzaun. Dass es ein 1 ½-jähriges Verfahren brauchte, um die Stadt zur Respektierung ihrer eigenen baurechtlichen Vorschriften zu zwingen, ist skandalös.

Die GPB-DA wird die weiteren „Lösungen“ am Eingang zur Unterführung – ob als „provisorisch“ oder „definitiv“ deklariert - genau beobachten und wenn nötig wiederum rechtlich intervenieren.

Medienmitteilung des Gemeinderateas als PDF


Erfolg der GPB-DA Baueinsprache:

Stadt muss Drahtgitter an der Neuengass-Unterführung entfernen!

Im Frühling 2008 hat die Stadt ohne Baugesuch den Eingang zur Neuengass-Unterführung mit einem engmaschigen Drahtgitter von gut 2 m Höhe umzäunt. Zweck des Gitters ist es, die bisher zum öffentlichen Raum gehörigen Sitzgelegenheiten entlang der Aussenseite des Baus abzusperren. Unbestrittenermassen und auch vom Bauinspektorat eingeräumt war die Errichtung des Gitterzauns illegal, da die für Zäune über 1,20 m nötige Baubewilligung fehlte.

Nach einem Vorstoss im Stadtrat und verschiedenen Interventionen beim Bauinspektorat reichte der städtische Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik am 16. Dezember 2008 ein nachträgliches Gesuch für ein bis am 30. Juni 2009 befristetes Provisorium ein. Dagegen erhob die GPB-DA Einsprache mit dem Begehren auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes.

Nachdem der der Gitterzaun auch nach dem 30. Juni weiterbesteht, verfügt nun Regierungsstatthalterin Regula Mader die Abschreibung des Baugesuchs mit der Aufforderung an das städtische Bauinspektorat, das Wiederherstellungsverfahren – also die Entfernung des Drahtgeflechtes – einzuleiten.

Das Drahtgitter, das inzwischen zur Groteske geworden ist, zeig einmal mehr, wie wenig die Stadt und der Fonds für Boden- und Wohnbau gewillt sind, sich an ihre eigene Rechtsordnung zu halten, wenn diese ihren politischen Zielen der Ausgrenzung von Minderheiten im Wege steht.

Die GPB-DA erwartet mit Bestimmtheit, dass das Drahtgitter nun innert kürzester Zeit entfernt wird. Sollte das Bauinspektorat seiner Pflicht erneut nicht nachkommen, müsste die Regierungsstatthalterin in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde der Stadt die nötigen Massnahmen treffen.
10. 08. 2009

Entscheid der Regierungsstatthalterin als PDF

Nachträgliches Baugesuch eingereicht

Offensichtlich auf Grund unserer Interventionen hat die Stadt am 19. November ein nachträgliches Baugesuch bei Regierungsstatthalterin Regula Mader eingereicht. Die Einsprachefrist läuft bis 19. Dezember.

Die GPB-DA hat gegen das verspätete Baugesuch Einsprache erhoben.

Wortlaut der Einsprache als PDF


Darf sich die Stadt systematisch über ihre eigenen Vorschriften hinwegsetzten?

Anfangs Juni dieses Jahres wurde der Eingang zur Neuengass-Unterführung mit einem engmaschigen Drahtgitter von gut 2 m Höhe umzäunt. Zweck des hässlichen Gitters ist es, die früher zum öffentlichen Raum gehörigen Sitzgelegenheiten entlang der Aussenseite des Baus abzusperren und damit z. B. den Leuten auf der Gasse die letzte bescheidene Möglichkeit zum Ausruhen wegzunehmen. Diese kleinliche Massnahme ist auch durch das neue Bahnhofreglement, welches sich auf ein Verbot von „Sitzen und Liegen auf Boden und Treppen“ beschränkt, nicht abgedeckt.

Mit einer Intervention beim Bauinspektorat und einem Postulat im Stadtrat hat die GPB-DA darauf Aufmerksam gemacht, dass die für Zäune über 1.20 m nötige Baubewilligung fehlt und der Zaun deshalb widerrechtlich errichtet wurde.

Mitte August bestätigte Bauinspektor Charles Roggo in einem Mail, dass es sich beim Gitterzaun um eine bewilligungspflichtige bauliche Massnahme handelt, für die bisher kein Baugesuch eingereicht wurde. Er berief sich jedoch auf die (juristisch umstrittene) Möglichkeit, das Gitter während dreier Monaten ohne Bewilligung als ‚Fahrnisbau‘ stehen zu lassen. Roggo sicherte jedoch zu: „Ich habe die Liegenschaftsverwaltung als Auftraggeber des Gitterzauns aufgefordert, diesen bis spätestens Ende September 2008 abzuräumen oder alternativ innerhalb derselben Frist ein Baugesuch einzureichen. Das Bauinspektorat wird weitere Massnahmen einleiten, falls die Frist unbenutzt verläuft.“

Eine telefonische Nachfrage beim Bauinspektorat im Oktober ergab, dass das Baugesuch noch „in Vorbereitung“ sei. Bis heute wurde es nicht publiziert und käme, sollte es doch noch eingereicht werden, viel zu spät.

Die Grüne Partei Bern – Demokratische Alternative GPB-DA ist befremdet, wie die Stadt unter dem Vorwand der Herstellung von „Sicherheit und Ordnung“ ihre eigene Rechtsordnung systematisch missachtet und so ein miserables Vorbild abgibt.

Sollte die Stadt Bern den illegalen Zaun nicht entfernen, behält sich die GPB-DA rechtliche Schritte vor.

11.11.08