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Verfreiwilligung der Polizei im Bahnhofgebiet?
Luzius Theiler GPB-DA
Dringliche Interpellation: „Verfreiwilligung“ der Polizei im Bahnhofgebiet ?
Gemäss Medienmitteilung vom 29. Mai 2008 hat der Gemeinderat der Beteiligung der Trägerschaft des Projekts „Bahnhof-Patenschaft“ Bahnhof Bern der SBB zugestimmt.
„Bahnhofpatinnen und Bahnhofpaten arbeiten freiwillig. Sie verbessern mit ihrer Präsenz das subjektive Sicherheitsgefühl der Passantinnen und Passanten und sensibilisieren gegebenenfalls Personen für anständiges und verantwortungsbewusstes Verhalten. Das Einsatzgebiet umfasst neben dem eigentlichen Bahnhofgebäude den Busbahnhof PostAuto, die Passerelle, die Unterführungen und Aufgänge sowie den Bahnhofplatz (Baldachin). Nach gutem Erfolg in mittelgrossen Bahnhöfen wird das Projekt erstmals in einem Grossbahnhof getestet“.
1. Die Medienmitteilung lässt den Schluss zu, dass die PatInnen nicht nur Hilfsleistungen (wie vornehmlich in Liestal) sondern auch Sicherheitsaufgaben (wie in Thun) übernehmen sollen. Zudem soll das Tätigkeitsgebiet über den Bahnhof hinaus ausgedehnt werden. Damit sollen unbezahlte „Freiwillige“ heutige Aufgaben der Securitrans und der Stadtpolizei übernehmen. Ist der Gemeinderat wirklich der Meinung, dass öffentliche Aufgaben an unbezahlte „Freiwillige“ die sich oft aus einer Notlage in der ungewissen Hoffnung auf Verbesserung ihrer Perspektiven melden, übertragen werden sollen?
2. Wie ist die in der Medienmitteilung erwähnte Trägerschaft zusammengesetzt?
3. Wem sind die „BahnhofpatInnen“ unterstellt? Wer trägt die Verantwortung für deren Einsatz?
4. Welche weiteren Punkte enthält der Vertrag mit der Trägerschaft bzw. mit der SBB? Wie ist der Auftrag umschrieben, wie wird das Projekt finanziert? Was erhalten die Sponsoren des Projektes als Gegenleistung?
5. Wer bildet die „PatInnen“ aus, wie lange dauert die Ausbildungszeit? Was genau beinhaltet diese Ausbildung und insbesondere wie sollen die „PatInnen“ auf die „Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls“ und auf Interventionen bei „unanständigem Verhalten“ ausgebildet werden?
6. Ist der Gemeinderat bereit, den Einsatz der „PatInnen“ auf reine Hilfeleistungen (ähnlich der Bahnhofhilfe) zu beschränken und für diese Arbeit ortsübliche Löhne zu bezahlen?
Begründung der Dringlichkeit: Die „PatInnen“ sollen ihre Tätigkeit in Kürze aufnehmen. Bei der Übertragung von öffentlichen Aufgaben an unbezahlte „Freiwillige“ handelt es sich um einen Grundsatzentscheid von grosser Tragweite.
Luzius Theiler
29. Mai 2008
Mitunterzeichnet von 12 Ratsmitgliedern der JA, PdA, SP und des GB. Die Dringlichkeit wurde leider bei erst halber Anwesenheit mit 22 : 18 Stimmen abgelehnt.



