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Stopp der Kommerzialisierung des Waldes

Die vorliegende Einsprache stellt den Seilpark als Einrichtung zur sportlichen Betätigung nicht grundsätzlich infrage.

In den letzten Jahren wurde der Seilpark, jedoch systematisch zu „einem der grössten Abenteuer- und Erlebnisparks der Schweiz“ ausgedehnt. Mit dem vorliegenden Baugesuch soll die bereits eingeleitete Entwicklung zur Kommerzialisierung des rechtlich abgesichert werden. Dies ist mit der nicht ohne Grund sehr strengen Waldgesetzgebung von Bund und Kanton nicht vereinbar.

Eine Genehmigung des Baugesuches der Ropetech GmbH würde der Bundesgerichtspraxis diametral widersprechen und wäre damit ein verhängnisvolles Präjudiz für eine Aufweichung der Waldgesetzgebung und für eine uferlose Vereinnahmung der Wälder für nutzungsfremde kommerzielle Interessen.

Wortlaut der Einsprache als PDF