grünepost.ch
Paradisli: Zurück an den Kanton
Der Entscheid über die Überbauung Schönberg geht zurück an den Kanton
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat heute in Gutheissung einer Beschwerde der Stadt Bern den Entscheid über die Überbauung des Schönberg-Gutes wieder an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion zurückgeschickt. Diese hatte im September letzten Jahres einer Beschwerde der Grünen Partei Bern-Demokratische Alternative GPB-DA stattgegeben und die Baugesuche für Luxuswohnungen in zwei neuen Gebäuden und im Bauernhaus, das während Jahren der Kultur- und Naturoase Paradisli diente, abgelehnt.
Die GPB-DA wurde gewissermassen Opfer der juristischen Kühnheit des Kantons. Dieser bewertete das Mass der Nutzung der Zone durch die Neubauten als „bei weitem“ überschritten. Deshalb sei eine Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 des kantonalen Baugesetzes nicht möglich, „mit dem Neubauprojekt wird nicht frei gestaltet, sondern zu gross gebaut“ hielt der Entscheid des Kantons fest. Weil schon dieser Tatbestand zwingend zu einer Gutheissung der Beschwerde führe, wurden die anderen Kritikpunkte der GPB-DA vom Kanton gar nicht mehr beurteilt.
Das Verwaltungsgericht hat nun den für die Nutzung anrechenbaren Perimeter durch das unbestrittenermassen nicht überbaubare Gebiet südlich des Bauernhauses vergrössert und ist so zum Schluss gekommen, die vorgesehene Nutzung sei nicht überhöht.
Sofern kein Weiterzug an das Bundesgericht erfolgt (ein Entscheid darüber kann erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung erfolgen) wird die kantonale Bau-, Verkehrs und Energiedirektion nun darüber befinden müssen, ob das Bauprojekt den Anforderungen des Denkmalschutzes und der Bauqualität gemäss der städtischen Bauordnung und dem kantonalen Baugesetz genügt.
Die GPB-DA ist nach wie vor der Meinung, dass die die geplanten dominanten neuen Baukörper ästhetisch unbefriedigend sind und sowohl das Bauernhaus als erhaltenswertes Einzelobjekt wie das Schönberg-Gut als schützenswertes Gesamtensemble schwerwiegend beeinträchtigen würden.
Die GPB-DA hofft jedoch, dass der Gemeinderat der Stadt Bern in Anbetracht der immer noch umstrittenen Rechtslage, des inzwischen bevorstehenden Baubeginns der benachbarten grossen Siedlung Schönberg-Ost und des wegen der Wirtschaftskrise stark gesunkenen Interesses an höchstpreisigen Luxuswohnungen das Baugesuch Schönberg-Gut zurückzieht und an einem runden Tisch mit allen Interessierten eine sinnvolle Nutzung des Bauerhauses diskutiert.
Sehr dringend ist eine notdürftige Sicherung des Bauernhauses, welches durch den Winter stark leidet und zusehend verfällt. Die GPB-DA wird an der Stadtratssizung vom kommenden Donnerstag eine Anfrage dazu einreichen.
Vorgeschichte
2003 hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass das ‚Paradisli-Bauernhaus‘ nicht abgerissen werden darf. Daraufhin hat die städtische Liegenschaftsverwaltung bzw. des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik der Stadt Bern ein aus drei Teilen bestehendes Baugesuch eingereicht. Mit Gesamtbauentscheid vom 30. August 2007 erteilte der damalige Regierungsstatthalter Alec von Graffenried die Gesamtbewilligung für die drei Projekte Neubau Mehrfamilienhäuser, Umbau Bauernhaus und Abbruch Herrschaftsgarten.
Der inzwischen verstorbene Stadtrat und Anwalt Daniele Jenni reichte darauf Baubeschwerde bei der BVE ein. Da die Stadt auf spitzfindige Weise versuchte, der GPB-DA die Beschwerdelegitimation zu entziehen, war ein erfolgreicher Rekurs an das Verwaltungsgericht nötig, bevor das eigentliche Beschwerdeverfahren weitergeführt werden konnte.
Das ‚Paradisli-Bauernhaus‘ ist seit der Zwangsräumung durch die Stadt im April letzten Jahres mit einem Maschendrahtzaum umgeben. Die zeitweilige Bewachung durch eine Sicherheitsfirma hat die Stadt nach Angaben von Finanzdirektorin Hayoz bis heute etwa 180‘000 Franken gekostet.
23. Februar 2009
Der Verein Paradisli zum Verwaltungsgerichtsurteil
GPB-DA Beschwerde vom Kanton gutgeheissen



