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Motion für Erhaltung der preisgünstigen städtischen Wohnungen
Mit den neuen Vermietungsrichtlinien für preisgünstige städtische Wohnungen wird der heftigen Kritik an den im Frühling 2009 erlassenen und kurze Zeit später wieder zurückgezogenen Vermietungsrichtlinien der städtischen Liegenschaftsverwaltung zu einem grossen Teil Rechnung getragen.
Erschreckend und völlig unakzeptabel ist jedoch, dass nur noch 635 Wohnungen in das Segment der preisgünstigen Wohnungen fallen sollen. Die Informationen über den städtischen Wohnungsbestand waren über die Jahre immer unklar, verwirrlich und widersprüchlich. Ein Versuch zur Klärung:
Gemäss dem 2008 in Kraft gesetzten Strategiebericht des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik befinden sich 2537 Wohnungen in städtischem Eigentum. Gemäss einem vom 27. 11. 2008 datierten und im Februar 2009 an den Stadtrat versandten Bericht der Betriebskommission beläuft sich die Zahl der preisgünstigen Wohnungen per 1. 10. 2008 „auf 1236 von 1826 Wohnungen“. Kurze Zeit später, im April 2009 wurden jedoch an 1600 Mieterinnen und Mieter eine Mietvertragsänderung mit rigiden Einkommens- und Vermögensgrenzen geschickt, so dass anzunehmen ist, dass vor knapp zwei Jahren noch fast dreimal mehr Wohnungen als heute zum Segment der preisgünstigen Wohnungen gezählt wurden. Gemäss Geschäftsbericht 2009 des Fonds schliesslich zählen „rund zwei Drittel der über 1’800 städtischen Wohnungen zum Segment Günstiger Wohnraum“, wobei aber in der Statistik derselben Publikation die Zahl der städtischen Wohnungen mit 2080 angegeben wird.
Vergleicht man all diese Zahlen mit den heute noch übriggebliebenen 635 preisgünstigen Wohnungen lässt sich nur schliessen, dass mittels Mietzinserhöhungen, übertriebenen Renovationen und Abbrüchen der Bestand an Wohnungen, der für Personen mit Niedrig-Einkommen im Bereiche des Existenzminimums oder nicht weit drüber noch zahlbar ist, bald zum Verschwinden gebracht werden soll. Eine solche Politik widerspricht klar Art.13 der Gemeindeordnung und Art. 1 des Fondsreglementes, welche beide die Stadt zum Erhalt der preisgünstigen Wohnungen verpflichten.
Der Gemeinderat wird beauftragt dem Stadtrat eine Teilrevision des Reglementes über die Boden- und Wohnbaupolitik der Stadt Bern (Fondsreglement) mit folgenden Zielsetzungen zu unterbreiten:
1. Alle städtischen Wohnungen, die nicht ein den Bereich der „gehobenen“ Wohnungen fallen, sind in das Segment der preisgünstigen Wohnungen einzubeziehen, die in erster Linie für Personen mit begrenzten Einkommen reserviert sind.
2. Mehrerträge von Mieterinnen und Mietern, welche die Einkommens- und Vermögens-grenzen überschreiten, sind zweckgebunden zur Erweiterung des Angebots an preisgünstigem städtischen Wohnraum durch Beiträge an die Anlagekosten nach Sanierungen, bei Ankäufen oder bei Neubauten zu verwenden.
3. Während 10 Jahren ab Inkrafttreten der Revision dürfen keine städtischen Wohnungen abgebrochen oder so saniert werden, dass sie nicht mehr preisgünstig vermietet werden können.
27. Januar 2011



