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Meinungsäusserungsfreiheit gilt auch bei Staatsbesuchen!
Luzius Theiler GPB-DA
Interpellation zum unverhältnismässigen Polizeiaufgebot und zur Unterdrückung der Meinungsäusserungsfreiheit beim Besuch des chinesischen Ministerpräsidenten
Wegen eines blossen Arbeitsbesuches des chinesischen Ministerpräsidenten wurden am 27. Januar 2008 zwischen 13 und 21 Uhr (z. T. bis 8 Uhr früh) der Bundesplatz sowie alle Strassen südlich der Hauptachse zwischen Schwanengasse und Casinoplatz zur „Sicherheitszone“ erklärt und mit einem riesigen Polizeiaufgebot unter Mithilfe des Korps des Polizeikonkordates der Nordwestschweiz abgesperrt.
Der ÖV musste umgeleitet werden und den in den Häusern Tätigen wurden einschneidende Restriktionen auferlegt, sie wurden z.B. beim Betreten der Sicherheitszone kontrolliert, durften die strassenseitigen Fenster nicht öffnen und Balkone nicht betreten. 21 friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten wurden von der Polizei festgenommen und weitere gebüsst, weil sie mit kleinen Schildern und Fahnen auf die Lage in Tibet aufmerksam machen wollten.
Diese Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit war offensichtlich als Liebedienerei im Interesse der Handelsbeziehungen zum autoritären chinesischen Regime gedacht, in dessen Land Meinungsäusserungsfreiheit nicht existiert.
- Laut kantonalem Polizeigesetz und Ressourcenvertrag kann die Stadt bei Grossanlässen strategische Auflagen formulieren. Insbesondere entscheidet die Gemeinde „über die Steuerung von Einsätzen bei sensiblen Einzelereignissen, wie Demonstrationen und Grossveranstaltungen, sowie von Einsätzen, welche öffentliche kommunale Einrichtungen betreffen oder mit Einschränkungen für grössere Bevölkerungskreise verbunden sein können“ (Art. 12f Abs 1 PolG). Wann wurde die Stadt über den Arbeitsbesuch informiert und in welcher Form hat die Stadt bei der Ausarbeitung der Polizeistrategie mitgewirkt?
- Auf Grund welcher Informationen ging die Polizei von einem speziell „hohen Gefährdungsgrad“ der Gäste aus?
- Der Bundesplatz und die angrenzenden Strassen gehören zum städtischen Hoheitsgebiet. Auf Grund welcher rechtlichen Grundlagen kann der Bund diese Räume der Öffentlichkeit entziehen und für sich beanspruchen?
- Inwiefern war die konsequente Verhinderung des Zeigens von Transparenten und tibetischer Fahnen zur Gewährleistung der Sicherheit der Gäste nötig?
- In allen andern Hauptstädten demokratischer Staaten sind bei Staatsbesuchen Gegenproteste vor Ort zugelassen. Ist der Gemeinderat bereit, künftig dieses Prinzip der Meinungsäusserungsfreiheit wieder hochzuhalten?
- Ist der Gemeinderat bereit, sich umgehend dafür einzusetzen, dass die 21 festgenommenen Personen nicht verzeigt und gebüsst werden – als klare Entschuldigung und Zeichen dafür, dass das Primat der Politik über dem der Wirtschaft steht und sich die Stadt Bern für die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte einsetzt?
- Kann der Gemeinderat zusichern, dass die erhobenen Daten über die DemonstrantInnen nicht weitergegeben, sondern gelöscht werden und die betroffenen darüber orientiert werden?
29. Januar 2009
Zum gleichen Thema hat Lea Bill von der Jungen Alternative JA ein Postulat eingereicht



