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Halber Wald ohne Bewilligung gerodet
Interpellation betreffend massive Waldrodung und Bau einer Waldstrasse ohne Bewilligung im Kleinen Bremgartenwald bei der ARA Neubrück
Seit einigen Tagen erleidet der Kleine Bremgartenwald neben und oberhalb der ARA Neubrück massive und für lange Zeit nicht mehr wiedergutzumachende Eingriffe. Aus dem einst kompakten Wald wurden schätzungsweise 100 Bäume - darunter eine jahrzehntealte Blutbuche - herausgeschlagen, der kahle Hügel bietet jetzt einen traurigen Anblick, das naturgemäss durch die ARA stark beeinträchtigte Gebiet der Neubrück wird noch unwirtlicher.
Gemäss Forstmeister Franz Weibel führte die Burgergemeinde den Rodungsauftrag im Auftrag von ‚Energie Wasser Bern‘ durch. Die Bäume hätten die Hochspannungsleitung, die vom KW Felsenau herkommend den Wald durchquert, gefährdet (Bund vom 24. 02. 2011). Das Rodungsgebiet ist jedoch viel grösser als das von der Leitung überquerte Terrain.
Ein Grund liegt möglicherweise darin, dass kurz nach der Rodung damit begonnen wurde, am Hang eine befestigte Waldstrasse zu bauen, welche die beiden von der Rabbenfluh herkommenden Wege miteinander verbindet und in der Fortsetzung bis zum oberen Ende des ARA-Geländes ausgebaut wird. Auf die Anfrage eines Anwohners erklärte das Bauinspektorat, es hätte keine Kenntnis vom Wegbau. Ein Baugesuch geschweige denn eine Baubewilligung existierten nicht.
1. Hat ‚Energie Wasser Bern‘ ein Rodungsgesuch gestellt?
2. Hatte der Gemeinderat Kenntnis von diesem Rodungsgesuch? Wenn ja, hat sich der Gemeinderat in Wahrnehmung seines Auftrages aus Art. 8 der Gemeindeordnung gegen die unnötige Zerstörung natürlicher Lebensgrundlagen gewehrt?
3. Warum wurde die Rodung vorgängig nicht kommuniziert?
4. Wer ist der Bauherr der Waldstrasse?
5. Kann der Gemeinderat zusichern, dass entweder ein nachträgliches Baugesuch mit Rodungsgesuch publiziert oder eine Wiederherstellungsverfügung erlassen wird?
17. März 2011



