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Halber Erfolg unserer Seilpark-Einsprache: ROPETECH gewinnt "einmalig" wieder 2 Jahre
- Positiv ist zu vermerken, dass es sich ausdrücklich um eine „einmalige Verlängerung“ handelt und dass diese endgültig bis spätestens 31. 12. 2012 befristet ist. Existiert bis dahin keine neue Gesamtbaubewilligung gemäss Gesuch vom Dezember 2010, müssen die bestehenden Infrastrukturbauten unter Androhung der Ersatzvornahme entfernt werden.
- Das Bauinspektorat stellt ausdrücklich fest, dass die Infrastrukturanlagen des Seilparkes nach Ablauf der befristeten Baubewilligung Ende 2010 hätten entfern werden müssen (Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes).
- Das Bauinspektorat bestätigt im weiteren die Ausführungen in der Einsprache der GPB-DA, dass das „Verlängerungsgesuch“ für die Baubewilligung auch wesentliche Bauten enthält. die gar nie bewilligt wurden. u. a. WC und Materiallager, Vorbauten. Das Bauinspektorat spricht in diesem Zusammenhang von „fortlaufenden bewilligungspflichtigen Veränderungen“.
- Beim Entscheid, trotzdem eine „Verlängerung“ zu gewähren, allerdings mit viel strikteren Auflagen als von der ROPETECH gewünscht, stützt sich das Bauinspektorat auf zwei Berichte des Amtes für Gemeinden und Raumordnung sowie des kantonalen Amtes für Wald. Seltsamerweise wurden diese beiden Berichte der Beschwerdeführerin nicht zugestellt.
- Nachdem das Bauinspektorat ganz klar die Widerrechtlichkeit der Infrastrukturbauten im Dählhölzliwald festgestellt hat, kommt es mit einem juristischen Salto Mortale zum Schluss, „dass das projektierte Vorhaben den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften … nicht widerspricht“. Die Ungleichbehandlung zwischen ideellen und kommerziellen Anliegen durch die Stadt ist stossend: Während das Anti-AKW Camp auf der Viktoriaplatzwiese, wo es um eine grundrechtsgeschützte Meinungsäusserung ging, nach wenigen Wochen polizeilich geräumt wurde, darf sich die ROPETECH seit Jahren um alle gesetzlichen Vorschriften foutieren und der Stadt auf der Nase herumtanzen.
- Da der GPB-DA nach all diesen Erfahrungen das Vertrauen fehlt, dass die Stadt die vorliegende Verfügung gegebenenfalls Ende 2012 wirklich durchsetzen würde, muss eine Beschwerde gegen den Entscheid des Bauinspektorates bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons erwägt werden. Andernfalls würde sich die GPB-DA auf das neue Gesamtbaugesuch konzentrieren.



