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Dringliche Interpellation: Sollen die Gäste an der Euro 08 eine mit Werbefahnen verunstaltete Stadt sehen?
Für die zahlreich erwarteten Gäste während der Euro 08 sollte sich die Bundesstadt möglichst authentisch in ihrer historischen Gestalt präsentieren können.
Nun liest man mit grossem Befremden, dass zum Teil schon 100 Tage vor Eröffnung der Spiele (also bereits in den nächsten Tagen) die Hauptgassen vom Bahnhofplatz bis zu Nydeggbrücke sowie die „Fanzonen“ zwischen Bundesplatz und Waisenhausplatz mit blauen Euro 08-Werbefahnen mit den Logos der Sponsoren verhängt werden sollen. Bekanntlich harmoniert blau in keiner Weise mit dem Berner Sandstein.
Diese geplante geschmacklose Verhunzung (neudeutsch „Host City Dressing“ genannt) des Weltkulturerbes widerspricht den Bestimmungen für die obere und untere Altstadt des städtischen Reklamereglementes, das gemäss Art. 1 Ziff. 3 auch für temporäre Reklamen gilt, insbesondere:
- „Für die obere und untere Altstadt werden keine Fremdreklamen bewilligt“ (Art. 23 Ziff. 1)
- „Fahnen, Wimpel, Flaggen und dergleichen sind nicht gestattet, soweit es sich nicht um Hoheitszeichen handelt“ (Art. 24 Ziff. 5).
Eine Ausnahmebewilligungen ist im Reklamereglement für den Altstadtbereich nicht vorgesehen und würde ein unerwünschtes Präjudiz für die Verunzierung der Altstadt mit Sponsoren-Fahnen vor und während der zahlreichen Sportveranstaltungen, die jeden Sommer im Stadtzentrum durchgeführt werden, bilden.
Der Gemeinderat wird angefragt:
- Hat der Gemeinderat eine Bewilligung für das beschriebene sog. „Host Dressing Konzept“ erteilt? Wenn, ja, auf welche rechtlichen Grundlagen stützt er sich? Mit welchen Einschränkungen hat der Gemeinderat die Bewilligung erteilt?
- Werden die Gebäudeeigentümer unter Strafandrohung gezwungen, die blauen Fahnen aufzuhängen? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Oder steht es jedem Gebäudeeigentümer frei, ob er während der Euro 08 die blaue Werbefahne, die traditionelle Fahne oder gar keine Fahne aufhängen lässt?
Begründung der Dringlichkeit:
Da mit der Realisierung des „Host Dressing Konzeptes“ schon in allernächster Zeit begonnen werden soll, ist eine dringliche Behandlung dieses Vorstosses unumgänglich.
14. 02. 2007
Luzius Theiler GPB-DA
Die Dringlichkeit wurde vom Ratsbüro (welch Wunder!) gewährt, dso dass der Vorstoss noch bevor alle Fahnen aufgehängt sind, im Rat diskutiert werden kann.



