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Der nächste Schritt nach der StaBe-Rückführung: Jetzt müssen die städtischen Wohnungen zurück zur Stadt!
Motion für Rückführung des Boden- und Wohnbaufonds in die Verwaltung
Mit fast 83% haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 15. Mai 2011 der Rückführung der Stadtbauten in die Verwaltung zugestimmt. Damit ist ein Zeichen gesetzt, dass die im damaligen Zeitgeist der Privatisierungen erfolgten Auslagerungen kommunaler Kernaufgaben an demokratisch ungenügend legitimierte und hinter verschlossenen Türen entscheidende Organe heute grossmehrheitlich abgelehnt wird.
Als logischer nächster Schritt drängt sich die Rückführung des Boden- und Wohnbaufonds auf. Das Baumanagement für alle städtischen Liegenschaften (ehemalige StaBe-Liegenschaften des Verwaltungsvermögens und Fonds-Liegenschaften des Finanzvermögens) könnten an einer Stelle in der Stadtverwaltung, z.B. bei den neuen „Stadtbauten“, geleitet von einer Stadtbaumeisterin oder einem Stadtbaumeister, konzentriert werden, während für die gesamte Immobilienverwaltung die von den bisherigen Bauaufgaben entlastete städtische Liegenschaftsverwaltung zuständig wäre. Die politischen Entscheide wie Neubauten und grössere Umbauten, Zukäufe und Verkäufe, Baurechtsvergaben sowie Grundsatzentscheide betreffend Strategien und Vermietungskriterien wären auf Direktionsebene vorzubereiten und, wie bereits problemlos vor 1984 praktiziert, durch eine spezielle stadträtliche Baukommission z.H. des Parlamentes vorzuberaten.
Neben demokratiepolitischen Gründen sprechen im Besonderen folgende Gründe für die Rückführung:
- Die Kompetenzverlagerung zur Betriebskommission des Fonds wurde seinerzeit mit der Notwendigkeit einer aktiven Boden- und Liegenschaftspolitik (gemäss Fonds-reglement „Erhaltung und Äufnung des der Gemeinde gehörenden Grundbesitzes nach Fläche und Wert“) der Stadt begründet. Während seines Bestehens hat der Fonds jedoch mehr Boden und Liegenschaften abgestossen, als dazugekauft;
- Gemäss Reglement fördert der Fonds „insbesondere den gemeinnützigen Wohnungsbau, sorgt für die Erhaltung von preisgünstiger Bausubstanz und ist bestrebt, ein ausreichendes Angebot kinderfreundlicher sowie behindertengerechter Wohngelegenheiten bereitzustellen“. In der Realität verfügt die städtische Liegenschaftsverwaltung heute über markant weniger preisgünstige Wohnungen, als vor der Gründung des Fonds;
- Die Auslagerung der Boden- und Wohnbaupolitik hat zu einem unheilvollen Kompetenzwirrwarr zwischen Betriebskommission, Gemeinderat und Liegenschaftsverwaltung mit entsprechendem bürokratischem Aufwand geführt. Selbst einfache Bauvorhaben dauern Jahre. So wird der Bau von 22 stadteigenen Wohnungen am Centralweg etwa 6 Jahre Planungs- und Bauzeit bis zur möglichen Fertigstellung 2013 0der 2014 benötigen.
Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Stadtrat zuhanden der Stimmberechtigten eine Vorlage für einen Grundsatzentscheid zur Rückführung des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik in die Zentralverwaltung unter Wiederherstellung der ordentlichen Finanzkompetenzen der Stimmberechtigten, des Stadtrates und des Gemeinderates vorzulegen.
26. Mai 2011



