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Bärenpark: Endlich alle Fakten auf den Tisch!
Vor einem Jahr wurde der Bärenpark eröffnet, wenige Tage nachdem das ganze Ausmass des Finanzdebakels bekannt wurde. Seither herrscht weitgehend Funkstille, es entsteht der fatale Eindruck, dass die notwendige Aufarbeitung des Geschehens und die notwendigen Kreditbeschlüsse aufgeschoben werden, bis alles weit zurückliegt und der Stadtrat an den inzwischen geschaffenen Fakten ohnehin nichts mehr ändern kann.
• Seit Juli dieses Jahres liegt der Bericht von alt Oberrichter Ueli Hofer über die vom Gemeinderat beschlossene Administrativuntersuchung zum Bärenparkdebakel vor. In der Debatte vom 12. November 2009 über den leider abgelehnten Antrag auf Einsetzung einer PUK wurde argumentiert, diese könne immer noch beschlossen werden, sollte der Bericht unbefriedigend ausfallen. Neben manchen interessanten und aufschlussreichen Ausführungen wird im Bericht die politische Verantwortung des Gemeinderates weitgehend ausgeklammert, was in Anbetracht der Auftraggeberschaft des Berichtes auch nicht erstaunt. So stellt sich wiederum ernsthaft die Frage nach der Einsetzung einer PUK. Mit jedem Tag werden jedoch zusätzliche Abklärungen schwieriger.
• Die definitive Bauabrechnung liegt noch nicht vor oder wird unter Verschluss gehalten. Es wäre an der Zeit, dass der Stadtrat und evtl. das Volk endlich über die „Kreditaufstockung“ von 0 Franken auf über 10 Millionen Franken entscheiden können.
• Für die immer höheren Betriebskosten, v.a. auch die Bewachung, wurde im Produktegruppenbudget 2011 ein Betrag von 150‘000 Franken bewilligt. Bekannt ist, dass man schon heute mit massiven Nachkreditbegehren rechnet.
• Über die tiergerechte Haltung im „teuersten Bärengefängnis der Welt“ (Pedro Lenz) und über die längerfristigen Perspektiven des Bärenparks bestehen grosse Unsicherheiten.
Das Ratsbüro wird beauftragt:
1. Den Untersuchungsbericht Ueli Hofer unverzüglich zu traktandieren.
Der Gemeinderat wird beauftragt:
2. Dem Stadtrat im ersten Halbjahr 2011 die Kreditvorlage zur Deckung der zu Lasten der Stadt fallenden Baukosten gemäss Bauabrechnung zu unterbreiten. 3. Dem Stadtrat gemäss Art. 138 GO im ersten Halbjahr 2011 eine Vorlage zur Deckung der jährlich anfallenden Betriebskosten für den Bärenpark zu unterbreiten.
4. Dem Stadtrat einen Bericht gemäss Art. 58 GO über die Zukunftsperspektiven des Bärenparks zu unterbreiten. Darin sind u.a. folgende Fragen zu beantworten:
- kurz- und mittelfristig zu erwartende Folgekosten betrieblicher und baulicher Art inkl. Kleiner Bärengraben. Realisierung des vom Stadtrat beschlossenen Liftes
- zukünftige finanzielle Tragbarkeit des Betriebs in der heutigen Form. Mögliche Alternativen, z. B. Erhebung von Eintritten, Redimensionierung, Schliessung des Parkes.
- mögliche Massnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bären. Zuchtpolitik nach der Aussiedelung der beiden Jungbären. Notwendigkeit von zwei Bärengehege (Bärenpark und Tierpark) in der Stadt Bern.
Leider hat das Ratsbüro die Dringlichkeit abgelehnt und so eine schnelle Diskussion verhindert, wieder ein Kuschen vor dem Gemeinderat, der natürlich aus guten Gründen jede Bärenpark-Diskussion scheut.



